Wer durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) künftig zu den Unternehmen mit einer kritischen Infrastruktur zählt, ist verpflichtet, auch für ausreichend physische Sicherheit zu sorgen.
Neben der eindeutigen Identifizierung der kritischen Infrastrukturen beinhaltet die Regelung auch regelmäßige Risikobewertungen und ein zentrales Störungs-Monitoring. Um das Schutzniveau verbindlich zu erhöhen, müssen Betreiber u. a. Resilienzpläne erstellen, ein betriebliches Risiko- und Krisenmanagement einrichten und geeignete technische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzen.
In Europa hat die Sicherung der kritischen Infrastrukturen oberste Priorität, und das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) setzt klare Standards für deren Sicherheit.
Unsere Security Convergence Experten unterstützen Sie bei allen Sicherheitsanforderungen der sytemrelevanten / kritischen Infrastruktur. Wir analysieren, konzipieren, optimieren, prüfen und entwerfen Sicherheitskonzepte.
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