Ab Oktober 2024 tritt das KRITIS-Dachgesetz in Kraft. Der Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz wurde vor ca. 1 Jahr veröffentlicht. Betreibern kritischer Infrastrukturen werden mit dem Gesetz sektorübergreifende Anforderungen bezüglich des physischen Schutzes auferlegt. Dabei wird sich an dem All-Gefahren-Ansatz orientiert, bei dem alle denkbaren Risiken berücksichtigt werden müssen.
Neben der eindeutigen Identifizierung der kritischen Infrastrukturen beinhaltet die Regelung auch regelmäßige Risikobewertungen und ein zentrales Störungs-Monitoring.
Um das Schutzniveau verbindlich zu erhöhen, müssen Betreiber u. a. Resilienzpläne erstellen, ein betriebliches Risiko- und Krisenmanagement einrichten und geeignete technische Maßnahmen umsetzen.
Betreibern kritischer Infrastrukturen werden mit dem Gesetz sektorübergreifende Anforderungen bezüglich des physischen Schutzes auferlegt. Dabei wird sich an dem All-Gefahren-Ansatz orientiert, bei dem alle denkbaren Risiken berücksichtigt werden müssen. Bis 2026 haben die Betreiber Zeit, die Vorgaben zu erfüllen.
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Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen, deren Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen von besonderer Wichtigkeit sind. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung treten fortwirkend bleibende Versorgungsengpässe, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder ähnliche Folgen auf.
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Zusammenfassung der Eckpunkte KRITIS-Dachgesetz:
Physische Sicherheit soll erstmalig gesetzlich reguliert werden:
Betroffene KRITIS definiert und erweitert:
Hersteller-Vertrauenswürdigkeitsprüfung:
Ganzheitliche Resilienz als Ziel:
Einbettung in EU-Rechtsrahmen:
Quellen Gesetz und gesetzlicher Umsetzungsprozess:
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