Am 16.01.2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Betreiber systemrelevanter / kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sehen sich in der aktuellen geopolitischen Lage realen Bedrohungsszenarien ausgesetzt.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden mit dem NIS2 und KRITIS-Dachgesetz sektorübergreifende Anforderungen bezüglich der IT-Sicherung und dem physischen Schutzes auferlegt. NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz beinhalten auch regelmäßige, wiederkehrende Risikobewertungen und ein zentrales Störungs-Monitoring,
Wer durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) künftig zu den Unternehmen mit einer kritischen Infrastruktur zählt, ist verpflichtet, auch für ausreichend physische Sicherheit zu sorgen.
Unsere Security Convergence Experten unterstützen Sie bei allen Sicherheitsanforderungen der Unternehemenssicherung. Wir analysieren, konzipieren, optimieren, prüfen und entwerfen Sicherheitskonzepte.
In Europa hat die Sicherung der kritischen Infrastrukturen oberste Priorität, und das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) setzt klare Standards für deren Sicherheit.
Weitere Informationen als Download:
-> Download Kurzinformation "Dachgesetz zur Stärkung kritischer Anlagen"
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Zusammenfassung der wichtigen Eckpunkte aus dem KRITIS-Dachgesetz:
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