planungs- & sachverständigenbüro mohr
Physische Sicherheit - Sicherheitsberatung - Sicherheitskonzepte - Sicherheitsplanung 
 

Physische Sicherheit für Unternehmen und kritische Infrastruktur / KRITIS - Sicherheitsberatung / KRITIS - Fachplanung

Kritis-Sicherheitsberatung, Kritis Schutz, Physical Security Consultant, technischer Risikomanager, physische Sicherheit


Am 16.01.2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Betreiber systemrelevanter / kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sehen sich in der aktuellen geopolitischen Lage realen Bedrohungsszenarien ausgesetzt.


Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden mit dem NIS2 und KRITIS-Dachgesetz sektorübergreifende Anforderungen bezüglich der IT-Sicherung und dem physischen Schutzes auferlegt. NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz beinhalten auch regelmäßige, wiederkehrende Risikobewertungen und ein zentrales Störungs-Monitoring,

Wer durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) künftig zu den Unternehmen mit einer kritischen Infrastruktur zählt, ist verpflichtet, auch für ausreichend physische Sicherheit zu sorgen. 


Security Convergence Experten unterstützen Sie bei allen Sicherheitsanforderungen der Unternehmenssicherung und analysieren, konzipieren, optimieren, prüfen und entwerfen für Sie Sicherheitskonzepte.





Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte aus dem KRITIS-Dachgesetz:


  • Physische Sicherheit ist verpflichtend,
  • Verpflichtende Umsetzung einheitlicher technischer Mindeststandartschutz u.a. mit Detektionssystemen und Systemen zur Überwachung der Umgebung, → nach Stand der Technik (z.B. durch Videoüberwachung, Radartechnologie...)
  • klare, einheitliche Definitionen „Wer gehört zu KRITIS“ nach qualitativen und quantitativen Kriterien,
  • Meldepflicht von Störfällen innerhalb 24 Stunden,
  • Nachweispflicht der Resilienzen,

Unsere Beratungsleistungen:


  • Ganzheitliche Bestandsaufnahme mit Prüfung und Verbesserungsvorschlägen,
  • Abgleich Bestandsaufnahmen mit evtl. bestehenden Konzepten und Unternehmensvorgabe,
  • Abgleich gesetzlicher Rahmen,
  • Bedrohungs- / Risikoanalyse,
  • Ermitteln von Schwachstellen,
  • Erstellen von eines Basisschutzkonzept,
  • Anfertigung von Entwurfsplänen,
  • Erstellung von Notfall- und Krisenmanagementunterlagen,
  • Erarbeitung von Sicherheitsrichtlinien,
  • Wiederkehrende Audits zur Erfüllung der Nachweispflicht und Resilienzpflichten (alle vier Jahre).






In Europa hat die Sicherung der kritischen Infrastrukturen oberste Priorität. Das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) setzt klare Standards für deren Sicherheit.


Weitere Informationen als Download:


-> Download Kurzinformation "Dachgesetz zur Stärkung kritischer Anlagen"
-> In Vorbereitung Download Security Convergence

Sie haben Fragen? Nehmen Sie ganz einfach und unverbindlich mit uns Kontakt auf:


Telefon: 0711 / 77 30 20


oder via E-Mail












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