planungs- & sachverständigenbüro mohr
Sicherheitsberatung - Sicherheitskonzepte - Sicherheitsplanung - Sicherheitsgutachten - Risiko- / Gefährdungsanalysen - Physical Security Management - Corporate Security - Notfall- und Krisenmanagement - Technisches Risikomanagement - Machbarkeitsstudien
 

Physische Sicherheit für Unternehmen, systemrelevante und kritische Infrastruktur / KRITIS-Beratung / KRITIS-Fachplanung

Am 16.01.2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Betreiber systemrelevanter / kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sehen sich in der aktuellen geopolitischen Lage realen Bedrohungsszenarien ausgesetzt.


Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden mit dem NIS2 und KRITIS-Dachgesetz sektorübergreifende Anforderungen bezüglich der IT-Sicherung und dem physischen Schutzes auferlegt. NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz beinhalten auch regelmäßige, wiederkehrende Risikobewertungen und ein zentrales Störungs-Monitoring,

Wer durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) künftig zu den Unternehmen mit einer kritischen Infrastruktur zählt, ist verpflichtet, auch für ausreichend physische Sicherheit zu sorgen. 


Unsere Security Convergence Experten unterstützen Sie bei allen Sicherheitsanforderungen der Unternehemenssicherung. Wir analysieren, konzipieren, optimieren, prüfen und entwerfen Sicherheitskonzepte.





In Europa hat die Sicherung der kritischen Infrastrukturen oberste Priorität, und das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) setzt klare Standards für deren Sicherheit.


Weitere Informationen als Download:


-> Download Kurzinformation "Dachgesetz zur Stärkung kritischer Anlagen"
-> In Vorbereitung Download Security Convergence

Wir sind für Sie da. Von der Idee bis zur Projektierung oder bei individuellen Anforderungen.


Telefon: 0711 / 77 30 20


oder über unser Kontaktformular





Zusammenfassung der wichtigen Eckpunkte aus dem KRITIS-Dachgesetz:


  • Physische Sicherheit ist verpflichtend,
  • Verpflichtende Umsetzung einheitlicher technischer Mindeststandartschutz u.a. mit Detektionssystemen und Systemen zur Überwachung der Umgebung, → nach Stand der Technik (z.B. durch Videoüberwachung,...
  • klare, einheitliche Definitionen „Wer gehört zu KRITIS“ nach qualitativen und quantitativen Kriterien,
  • Meldepflicht von Störfällen innerhalb 24 Stunden,
  • Nachweispflicht der Resilienzen, 
  • Verpflichtende Umsetzung einheitlicher technischer Mindeststandartschutz u.a. mit Detektionssystemen und Systemen zur Überwachung der Umgebung, → nach Stand der Technik (z.B. durch Videoüberwachung,...),

Unsere Dienstleistungen:


  • Ganzheitliche Bestandsaufnahme mit Prüfung und Verbesserungsvorschlägen,
  • Abgleich Bestandsaufnahmen mit evtl. bestehenden Konzepten und Unternehmensvorgabe,
  • Abgleich gesetzlicher Rahmen,
  • Bedrohungs- / Risikoanalyse,
  • Ermitteln von Schwachstellen,
  • Erstellen von eines Basisschutzkonzept,
  • Anfertigung von Entwurfsplänen,
  • Erstellung von Notfall- und Krisenmanagementunterlagen,
  • Erarbeitung von Sicherheitsrichtlinien,
  • Wiederkehrende Audits zur Erfüllung der Nachweispflicht und Resilienzpflichten (alle vier Jahre).







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