Physische Sicherheit - Beratung - Planung
Das KRITIS-Dachgesetz sowie die NIS-2-Richtlinie betonen die Notwendigkeit ganzheitlicher Sicherheitsmaßnahmen, die sowohl physische als auch digitale Schutzaspekte miteinander verbinden. In diesem Zusammenhang werden Videoüberwachungssysteme (VÜS) als integraler Bestandteil der physischen Sicherheitsinfrastruktur betrachtet.
Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie fallen, sind verpflichtet, angemessene physische Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um Personen, Sachwerte und physische Assets vor unberechtigtem Zugriff, Diebstahl, Sabotage und anderen schädigenden Handlungen zu schützen.
Ein unberechtigter physischer Zugriff kann darüber hinaus als Ausgangspunkt für weitergehende Cyberangriffe und Datenkompromittierungen dienen. Daher liegt es im besonderen Interesse von Sicherheitsverantwortlichen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu sensiblen Bereichen und Assets wirksam zu kontrollieren und zu überwachen.
Im Rahmen des Risikomanagements sind betroffene Unternehmen verpflichtet, potenzielle Sicherheitslücken in Videoüberwachungssystemen zu identifizieren, zu bewerten und zu schließen. Dies umfasst insbesondere die Absicherung der zugrundeliegenden Netzwerke, über die moderne Kamerasysteme und Sicherheitskomponenten betrieben werden.
Der Bereich gewinnt zusätzlich an Bedeutung, da die meisten modernen physischen Sicherheitssysteme heute eng mit IT-Infrastrukturen verknüpft sind – beispielsweise Zutrittskontrollsysteme auf Basis von Badges und Smartcards sowie IP-basierte Videoüberwachungssysteme.
Gelingt es einem Angreifer, unbemerkt Zugang zu gesicherten Bereichen zu erlangen, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung erheblich. In der Praxis wird häufig davon ausgegangen, dass sich Personen in gesperrten Bereichen zuvor einer wirksamen Zugangskontrolle unterzogen haben. Diese Annahme unterstreicht die Bedeutung eines durchgängigen, ganzheitlichen Sicherheitskonzepts.
Die NIS-2-Richtlinie stärkt die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen, indem sie Betreiber verpflichtet, ihre Maßnahmen im Risikomanagement, in der Vorfallbewältigung sowie im Bereich der physischen Sicherheit deutlich zu erweitern und systematisch zu integrieren.
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